Preise für Trinkwasser und Abwasser
Gutes Trinkwasser zum fairen Preis
Die Stadtwerke Blaustein GmbH stellt auf Grund der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980, sowie deren „Ergänzenden Bedingungen”, Wasser zu folgenden Tarifen zur Verfügung.
1. Zählertarif
Das Entgelt für das gelieferte Wasser setzt sich zusammen aus einem Wasserpreis für das abgenommene Wasser und einem monatlichen Grundpreis für die Bereitstellung der Anlagen.
Zählergebühr gültig ab 1. Januar 2024
Grundpreis für Hauswasserzähler | Euro / Monat netto / brutto |
DN 20 & DN 25 | 8,50 / 9,10 |
DN 40 & DN 50 | 22,00 / 23,54 |
Grundpreis für Ultraschallzähler | Euro / Monat netto / brutto |
DN 50 | 52,00 / 55,64 |
DN 80 & DN 100 | 120,00 / 128,40 |
2. Berechnung nach Schätzung
Sollte die Messeinrichtung fehlerhaft messen oder ganz ausfallen, so wird der Verbrauch gemäß §21 der AVBWasserV geschätzt.
3. Wasserabgabe für Reserve- und Zusatzversorgung
- Bei Versorgung von Kunden mit Eigenwasserversorgungsanlagen wird für die Vorhaltung von Reserve- und Zusatzwasser neben dem unter I. genannten Preis ein zusätzlicher Bereitstellungspreis erhoben.
- Reserve- und Zusatzversorgung liegt vor, wenn der Abnehmer anstelle von Eigenförderung auf Bezug übergehen kann und eine Vorhaltung ausdrücklich wünscht.
- Die Vorhalteleistung und der zusätzliche Bereitstellungspreis werden vertraglich vereinbart.
4. Wasserabgabe über Standrohrzähler
Die Berechnung der Wasserabgabe über Standrohrzähler erfolgt auf Grund einer besonderen Vereinbarung.
5. Wasserabgabe für Feuerlöschzwecke
Die Wasserabgabe aus öffentlichen Hydranten für Feuerlöschzwecke und Feuerlöschübungszwecke erfolgt kostenlos. Die entnommene Wassermenge ist der Stadtwerke Blaustein GmbH schriftlich mitzuteilen.
6. Umsatzsteuer
Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7 %. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
7. Abrechnung
- Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungserteilung und der Zahlung sind in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“sowie deren „Ergänzenden Bedingungen“ geregelt. Der Kunde erhält die AVBWasserV auf Wunsch kostenlos.
- Der Wasserverbrauch der Kunden wird in der Regel einmal jährlich festgestellt und darüber eine Jahresrechnung erstellt. Die Stadtwerke Blaustein GmbH ist jedoch berechtigt in kürzeren Zeitabständen abzurechnen. Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde quartalsweise in der Regel gleichbleibende Abschlagsbeträge. Die Fälligkeit der Abschlagsbeträge wird jedem Kunden auf der Jahresrechnung und auf der Vertrags- bzw. Abschlagsbestätigung angegeben.
- Bei einem Abrechnungszeitraum, der kürzer oder länger als 365 Tage ist, wird der Grundpreis zeitanteilig ermäßigt bzw. erhöht in Rechnung gestellt.
- Bei der Berechnung des Grundpreises wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat berechnet.
8. Änderung der Allgemeinen Tarife
Die Allgemeinen Tarife können durch öffentliche Bekanntgabe geändert werden. Sie werden erst nach der Bekanntgabe wirksam. Änderungen der Steuersätze werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wirksam.
Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren (gilt nur für private Letztverbraucher)
Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG ist für Energieversorgungsunternehmen im Bereich Strom und Gas verpflichtend. Eine freiwillige Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren im Bereich der Wasser- und Fernwärmeversorgung erfolgt nicht. Gerne können Sie Beanstandungen, zum Beispiel zum Vertragsabschluss oder zur Qualität der Leistungen, an unsere Beschwerdestelle richten. Unter feedback@sw-blaustein.de oder unter 07304 43696-85 helfen wir Ihnen gerne weiter.
Die Preise für Abwasser
Die Abwassergebühr wird von der Stadtwerke Blaustein GmbH im Namen und für Rechnung der Stadt Blaustein eingezogen und an die Stadt Blaustein abgeführt.
Die Preise und weitere Infos finden Sie hier.