Musterrechnung für Strom und Trinkwasser
Auf Ihrer Rechnung finden Sie viele nützliche Informationen, die auf Ihr letztes Energiejahr zurückblicken. Damit Sie alle Einzelheiten genau nachvollziehen können, finden Sie hier eine Musterrechnung im Überblick mit vielen hilfreichen Erklärungen.
Die Rechnung besteht aus mehreren Seiten:
Auf der ersten Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die gesamte Rechnung. Hier informieren wir Sie darüber, ob Sie ein Guthaben oder eine Nachzahlung haben. Außerdem teilen wir Ihnen Ihren neuen monatlichen Abschlag für den nächsten Abrechnungszeitraum mit.
Auf den nachfolgenden Seiten erläutern wir, wie sich die Beträge Ihrer Rechnung im Detail zusammensetzen.
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Zur Rechnungserläuterung Strom
Zur Rechnungserläuterung Trinkwasser
Musterrechnung Strom
Die Vertragskontonummer ist wichtig, damit wir Sie identifizieren können. Geben Sie diese bei allen Zahlungen im Verwendungszweck an.
Es gibt verschiedene Gründe, wieso sich die Zeiträume unterschieden. Zum Beispiel weil uns unsere Servicetechniker oder auch Sie zu einem anderen Zeitpunkt die Zählerstände mitgeteilt haben.
Eine genaue Aussage, wieso der Stromverbrauch deutlich höher/niedriger war als im Vorjahr, können wir Ihnen leider nicht sagen. Wurden im betreffenden Abrechnungszeitraum beispielsweise neue, möglicherweise stromintensive Elektrogeräte angeschafft? Arbeiten bestehende Geräte inzwischen ineffizient, weil sie veraltet oder sogar defekt sind? Nützliche Tipps zum Stromsparen finden Sie bei unseren Energiespartipps.
Über das Jahr erheben wir im Normalfall elf Abschläge. Die Summe der gezahlten Abschläge verrechnen wir im zwölften Monat mit Ihrem Jahresverbrauch. Sie erhalten dazu eine Jahresrechnung. Aus dem Vorjahresverbrauch ergeben sich die Abschläge für das nächste Abrechnungsjahr. War Ihr Verbrauch im letzten Jahr höher als die geleisteten Zahlungen, die wir berechnet haben, dann müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, müssen Sie nichts weiter tun. Wir werden den fälligen Betrag abbuchen. Das genaue Datum der Abbuchungen finden Sie einen Absatz tiefer.
War Ihr Verbrauch höher/niedriger als vorhergesehen, ändert sich in der Regel der Abschlag für das kommende Jahr. Stehen im nächsten Jahr bereits Änderungen bei Steuern und Abgaben fest, kann das auch zu veränderten Abschlägen führen, obwohl Ihr Verbrauch vielleicht gleichgeblieben ist. Wie sich der Abschlag zusammensetzt finden Sie auf Seite 2.
Sollten Sie Ihren Abschlag ändern wollen, wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice.
Die „Gesamtübersicht Kosten und geleistete Zahlungen“ gibt Ihnen einen Überblick über alle Kosten und die von Ihnen geleisteten Zahlungen, aufgeschlüsselt nach Sparten (z.B. Strom, Gas, Trinkwasser, Abwasser).
Die Tabelle „Abschlagsinformationen“ gibt Ihnen einen Überblick über die Zusammensetzung Ihrer Abschläge, aufgeschlüsselt nach Sparten (z.B. Strom, Gas, Trinkwasser, Abwasser).
Sie erhalten in der Regel alle zwölf Monate eine Rechnung. Zusätzlich zu dieser Rechnung, die eine Nachzahlung oder ein Guthaben enthält, buchen wir Ihnen natürlich nicht noch zeitgleich den Abschlag für den zwölften Monat ab. Daher erhalten Sie nur einen Abschlagsplan für die kommenden elf Monate. Der zwölfte Monat wird mit Ihrer Jahresrechnung verrechnet.
Die Zählernummer ist eine vom Messstellenbetreiber vergebene Nummer, die den Zähler kennzeichnet. Diese Nummer geben Sie bitte bei der Zählerstandmeldung an.
Die Marktlokation dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung. Im Unterschied dazu dient die Messlokation der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle. Diese ersetzen seit Februar 2018 die Zählpunktbezeichnung Ihres Strom- oder Gaszählers. Sie dienen auch der Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Energielieferanten.
Der Arbeitspreis ist Ihr Preis pro Kilowattstunde inkl. aller Abgaben und Umlagen. Stromsteuer und Mehrwertsteuer sind darin aber noch nicht enthalten und werden separat aufgeführt.
Wie der Name schon verrät, ist die Stromsteuer eine Steuer und muss separat aufgeführt werden.
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten, z.B. Wartung, Zählerkosten, Eichung, etc..
Die hier aufgeführten Netznutzungsentgelte, Steuern und Abgaben sind bereits in Ihrem Arbeitspreis enthalten. Die Auflistung in der Tabelle dient auch zur Aufklärung, wie viel steuerlich vorgegebene Umlagen/Abgaben insgesamt im Preis enthalten sind. Genauere Informationen zur Strompreiszusammensetzung finden Sie hier.
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern.
Die Grafik zur Zusammensetzung Ihres Stromverbrauchs zeigt, wie sich die verschiedenen Stromprodukte hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit unterscheiden und welche Energiequellen in welchem Verhältnis bei deren Erzeugung genutzt wurden.
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.
Haben Sie einen unserer Naturstrom-Tarife gewählt, sparen Sie CO₂, denn unsere Naturstrom-Tarife sind regenerativ und emittieren kein CO₂.
Wussten Sie schon: Auch unsere Strom Grund-/ und Ersatzversorgung wird zu 100% in Wasserkraftwerken der Alpenländer erzeugt und emittiert kein CO₂.
Eine genauere Angabe, wie viel CO₂ pro Jahr emittiert wird finden Sie auch in unserem Tarifrechner.
Die Grafik zeigt die Durchschnittswerte des Stromverbrauches aller Haushalte in Deutschland nach Personen im Haushalt an. Hier können Sie den Verbrauch Ihres Haushaltes mit den Durchschnittswerten vergleichen und so einschätzen, ob Ihr Verbrauch über bzw. unter dem Durchschnitt liegt. Ihr Stromverbrauch ist zu hoch? Wir helfen Ihnen gerne mit unseren Energiespartipps.
Musterrechnung Trinkwasser
Die Vertragskontonummer ist wichtig, damit wir Sie identifizieren können. Geben Sie diese bei allen Zahlungen im Verwendungszweck an.
Es gibt verschiedene Gründe, wieso sich die Zeiträume unterscheiden. Zum Beispiel weil uns unsere Servicetechniker oder auch Sie zu einem anderen Zeitpunkt die Zählerstände mitgeteilt haben.
Über das Jahr erheben wir im Normalfall elf Abschläge. Die Summe der gezahlten Abschläge verrechnen wir im zwölften Monat mit Ihrem Jahresverbrauch. Sie erhalten dazu eine Jahresrechnung. Aus dem Vorjahresverbrauch ergeben sich die Abschläge für das nächste Abrechnungsjahr. War Ihr Verbrauch im letzten Jahr höher als die geleisteten Zahlungen, die wir berechnet haben, dann müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, müssen Sie nichts weiter tun. Wir werden den fälligen Betrag abbuchen. Das genaue Datum der Abbuchungen finden Sie einen Absatz tiefer.
War Ihr Verbrauch höher/niedriger als vorhergesehen, ändert sich in der Regel der Abschlag für das kommende Jahr. Stehen im nächsten Jahr bereits Änderungen bei Steuern und Abgaben fest, kann das auch zu veränderten Abschlägen führen, obwohl Ihr Verbrauch vielleicht gleichgeblieben ist. Wie sich der Abschlag zusammensetzt finden Sie auf Seite 2.
Sollten Sie Ihren Abschlag ändern wollen, wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice.
Die „Gesamtübersicht Kosten und geleistete Zahlungen“ gibt Ihnen einen Überblick über alle Kosten und die von Ihnen geleisteten Zahlungen, aufgeschlüsselt nach Sparten (z.B. Strom, Trinkwasser, Abwasser).
Die Tabelle „Abschlagsinformationen“ gibt Ihnen einen Überblick über die Zusammensetzung Ihrer Abschläge, aufgeschlüsselt nach Sparten (z.B. Strom, Trinkwasser, Abwasser).
Sie erhalten in der Regel alle zwölf Monate eine Rechnung. Zusätzlich zu dieser Rechnung, die eine Nachzahlung oder ein Guthaben enthält, buchen wir Ihnen natürlich nicht noch zeitgleich den Abschlag für den zwölften Monat ab. Daher erhalten Sie nur einen Abschlagsplan für die kommenden elf Monate. Der zwölfte Monat wird mit Ihrer Jahresrechnung verrechnet.
Anders als bei Strom und Gas gibt es für Trinkwasser lediglich eine Zählernummer, die Ihren Anschluss eindeutig identifiziert. Diese Nummer geben Sie bitte bei der Zählerstandmeldung an.
Der Arbeitspreis ist Ihr Preis pro m³ inkl. aller Abgaben und Umlagen. Die Mehrwertsteuer ist darin aber noch nicht enthalten und wird separat aufgeführt.
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten, z.B. Wartung, Zählerkosten, Eichung, etc..
Für die Lieferung von Wasser gilt grundsätzlich ein ermäßigter Umsatzsteuersatz (in der Regel 7%).
Die Grafik zeigt die Durchschnittswerte des Trinkwasserverbrauches aller Haushalte in Deutschland nach Personen im Haushalt an. Hier können Sie den Verbrauch Ihres Haushaltes mit den Durchschnittswerten vergleichen und so einschätzen, ob Ihr Verbrauch über bzw. unter dem Durchschnitt liegt. Ihr Wasserverbrauch ist zu hoch? Wir helfen Ihnen gerne mit unseren Energiespartipps.
Ihr Ansprechpartner zu den Abwasser- bzw. Niederschlagsgebühren ist die Stadt Blaustein.
Das Abwasser- und Niederschlagswasserentgelt unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Deshalb erscheint hier ein Mehrwertsteuersatz von 0%.
Dieser Gebührenanteil ist auf die Menge des Niederschlagswassers bezogen, das in die öffentliche Kanalisation gelangt. Er wird nach der Größe und Art der bebauten bzw. befestigten Flächen in Euro/m² berechnet.
Der Schmutzwasserverbrauch entspricht immer auch dem Trinkwasserverbrauch.