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Blausteiner Strom (Grundversorgung und Ersatzversorgung)

Allgemeines zur Grundversorgung und Ersatzversorgung Strom

Die Stadtwerke Blaustein GmbH stellt für sämtliche Versorgungsverträge aufgrund der Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 08.11.2006 Strom zu folgenden Tarifen für die Grundversorgung und Ersatzversorgung zur Verfügung. Diese Tarife sowie die StromGVV und deren "Ergänzende Bedingungen" sind Bestandteile des Versorgungsvertrages.

Informationen zu gesetzlichen Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de.

Preise Blausteiner Strom (Grundversorgung) ab 1. Januar 2025

Tarifpreise für Kunden ohne Leistungsmessung.
(Die Preise der Ersatzversorgung sind dem oben dargestellten PDF zu entnehmen.)

1. Eintarifmessung

Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWhPreise bis 31. Dezember 2024
brutto / netto
Preise ab 1. Januar 2025
brutto / netto
Arbeitspreis in Cent/kWh 43,552 / 36,598 39,825 / 33,466
Grundpreis in Euro/Jahr 146,77 / 123,34 155,14 / 130,37

Im Nettopreis sind enthalten:

Umlagen, Abgaben und SteuernPreise bis 31. Dezember 2024
netto
Preise ab 1. Januar 2025
netto
Stromsteuer 2,050 Cent/kWh 2,050 Cent/kWh
Konzessionsabgabe 1,320 Cent/kWh 1,320 Cent/kWh
KWKG-Umlage 0,275 Cent/kWh 0,275 Cent/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung / Umlage §19 StromNEV 0,643 Cent/kWh 1,558 Cent/kWh
Offshore-Netzumlage 0,656 Cent/kWh 0,816 Cent/kWh
Entgelte des NetzbetreibersPreise bis 31. Dezember 2024
netto
Preise ab 1. Januar 2025
netto
Arbeitspreis Netznutzung 7,890 Cent/kWh 8,080 Cent/kWh
Grundpreis Netznutzung 98,82 Euro/Jahr 105,85 Euro/Jahr
Messstellenbetrieb 11,50 Euro/Jahr 11,50 Euro/Jahr

Der Aufschlag für besondere Netznutzung wird zum 1. Januar 2025 neu eingeführt. Mit diesem Aufschlag werden die Kosten gedeckt, die durch die Weitergabe prozessualer Mehrkosten von nachgelagerten Netzbetreibern entstehen. Zusätzlich ist die Umlage nach §19 StromNEV inkludiert.
Die Entgelte des Netzbetreibers beziehen sich auf beispielhafte Jahresstromverbräuche in Blaustein. Je nach Heizungsart, eingebauter Messung oder technischer Hintergründe, können diese Preise variieren. Bei den Werten ab Januar 2025 handelt es sich um vorläufige Netzentgelte, diese können sich zum 1. Januar 2025 nochmals ändern.

Preisanteil der Stadtwerke Blaustein (Beschaffung, Vertrieb, Marge)

Nettopreis ohne Umlagen, Abgaben, Steuern und Entgelte des Netzbetreibers

 

Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWhPreise bis 31. Dezember 2024
netto
Preise ab 1. Januar 2025
netto
Arbeitspreis 23,764 Cent/kWh 19,365 Cent/kWh
Grundpreis 13,02 Euro/Jahr 13,02 Euro/Jahr

2. Zweitarifmessung mit Schwachlastregelung

Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWhPreise bis 31. Dezember 2024
brutto / netto
Preise ab 1. Januar 2025
brutto / netto
Arbeitspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh 44,170 / 37,118 40,443 / 33,986
Arbeitspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh 37,792 / 31,758 34,065 / 28,626
Grundpreis in Euro/Jahr 156,29 / 131,34 164,66 / 138,37

Im Nettopreis sind enthalten:

Umlagen, Abgaben und SteuernPreise bis 31. Dezember 2024
netto
Preise ab 1. Januar 2025
netto
Stromsteuer 2,050 Cent/kWh 2,050 Cent/kWh
Konzessionsabgabe HT 1,320 Cent/kWh 1,320 Cent/kWh
Konzessionsabgabe NT 0,610 Cent/kWh 0,610 Cent/kWh
KWKG-Umlage 0,275 Cent/kWh 0,275 Cent/kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung / Umlage §19 StromNEV 0,643 Cent/kWh 1,558 Cent/kWh
Offshore-Netzumlage 0,656 Cent/kWh 0,816 Cent/kWh
Entgelte des NetzbetreibersPreise bis 31. Dezember 2024
netto
Preise ab 1. Januar 2025
netto
Arbeitspreis Netznutzung 7,890 Cent/kWh 8,080 Cent/kWh
Grundpreis Netznutzung 98,82 Euro/Jahr 105,85 Euro/Jahr
Messstellenbetrieb 19,50 Euro/Jahr 19,50 Euro/Jahr
     

Der Aufschlag für besondere Netznutzung wird zum 1. Januar 2025 neu eingeführt. Mit diesem Aufschlag werden die Kosten gedeckt, die durch die Weitergabe prozessualer Mehrkosten von nachgelagerten Netzbetreibern entstehen. Zusätzlich ist die Umlage nach §19 StromNEV inkludiert.
Die Entgelte des Netzbetreibers beziehen sich auf beispielhafte Jahresstromverbräuche in Blaustein. Je nach Heizungsart, eingebauter Messung oder technischer Hintergründe, können diese Preise variieren. Bei den Werten ab Januar 2025 handelt es sich um vorläufige Netzentgelte, diese können sich zum 1. Januar 2025 nochmals ändern.

Preisanteil der Stadtwerke Blaustein (Beschaffung, Vertrieb, Marge)

Nettopreis ohne Umlagen, Abgaben, Steuern und Entgelte des Netzbetreibers

 

Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWhPreise bis 31. Dezember 2024
netto
Preise ab 1. Januar 2025
netto
Arbeitspreis HT 24,284 Cent/kWh 19,885 Cent/kWh
Arbeitspreis NT 19,634 Cent/kWh 15,235 Cent/kWh
Grundpreis 13,02 Euro/Jahr 13,02 Euro/Jahr

3. Messentgelt moderne Messeinrichtungen

Entgelt Messstellenbetrieb je MesseinrichtungEuro/Jahr
brutto / netto
Moderne Messeinrichtung 19,99 / 16,80

4. Messentgelt intelligentes Messsystem

Im Falle des Einbaus eines intelligenten Messsystems im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes sind die unten genannten Messentgelte zu tragen. Die oben aufgeführten Messentgelte für konventionelle Zähler oder moderne Messeinrichtungen entfallen somit.

Die Entgelte des Messstellenbetreibers sind unter www.ulm-netze.de aufgeführt.

 

Jahresstromverbrauch kWh/JahrEuro/Jahr
brutto / netto
0 bis 10.000 kWh 20,00 / 16,81
10.001 bis 20.000 kWh 50,00 / 42,02
20.001 bis 50.000 kWh 90,00 / 75,63
50.001 bis 100.000 kWh 120,00 / 100,84

5. Information zur Konzessionsabgabe

(a) Innerhalb der NiedertarifzeitNetto
  0,610 Cent/kWh
(b) Außerhalbder NiedertarifzeitNetto
In Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,320 Cent/kWh

Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben gezahlt werden, genießen Vorrang.

6. Verrechnungspreis für sonstige Geräte

GerätEuro/Jahr
brutto / netto
Stromwandlersatz 35,70 / 30,00

Alle grundversorgten Stromkunden in diesem Tarif werden über die Preisanpassung nach §5 Abs. 2 Satz 2 StromGVV zusätzlich per Post informiert. Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Wenn Sie mit der mitgeteilten Anpassung der Ergänzenden Bedingungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, den Grundversorgungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der Ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrags mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Lieferanten durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf drei Stellen hinter dem Komma gerundet.